Welche Bedeutung kommt einer Steuererklärung zu?

Steuererklärungen werden von fast allen Bürgern verlangt, vorausgesetzt sie erzielen steuerpflichtige und steuerbare Einkünfte. Gibt der Steuerpflichtige die Erklärung für sein eigenes Einkommen und Vermögen ab, dann darf er sie selbst ausstellen und einreichen. Sollte er sie jedoch für ein Unternehmen zusammenstellen, dann benötigt er für diese freiberuflichen Tätigkeiten einen Steuerberater- oder Wirtschaftsprüfertitel. Sonst ist niemand zur Erteilung von steuerrechtlichen Auskünften berechtigt.
Die Einkommensteuererklärung muss jedes Jahr abgegeben werden. Dazu nutzt die Finanzverwaltung Programme, die der Steuerpflichtige online abrufen kann. Zuvor muss er sich beim zuständigen Amt registrieren lassen. Im Anschluss erhält er eine Mail mit einem Teil der Anmeldedaten. Die weiteren zur Identifikation notwendigen Unterlagen verschickt die Finanzbehörde per Post. Liegen alle Daten vor, kann sich der Steuerpflichtige auf der Plattform der Finanzverwaltung anmelden und seine steuerrelevanten Daten eingeben. Die Beamten sind jedoch nicht berechtigt, den Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Erklärung zu unterstützen. Zum Schluss sendet er seine Informationen direkt online an das Finanzamt. Unterlagen und Dokumente sind nur erforderlich, wenn die Behörde sie im Rahmen der Prüfung anfordert. Nach ein paar Wochen erhält der Steuerpflichtige seinen Steuerbescheid. Nachdem er die Benachrichtigung online erhalten hat, kann er den Bescheid von seinem Online-Postfach abholen.
Werden die Erklärungen für ein Unternehmen erstellt, dann kann der Firmeninhaber mit diesen Aufgaben einen Steuerberater betrauen. Dieser übernimmt auch die Verantwortung für die korrekte Abgabe der betreffenden Unterlagen. Außerdem kann er die gesamte Buchhaltung sowie den Jahresabschluss für den beauftragenden Betrieb übernehmen.
Zuerst kommt die monatliche Umsatzsteuererklärung. Sie wird aus den monatlich auftretenden Geschäftsvorfällen vom eingesetzten IT-System automatisch errechnet. Auch die Übergabe der Daten erfolgt meistens nach einer kurzen Korrekturphase vollautomatisch. Schon vor der Abgabe kann der Unternehmer ersehen, ob er vom Finanzamt einer Erstattung erhält. Sonst wird der die Vorsteuer übersteigende Umsatzsteuerbetrag zum nächsten Termin vom Geschäftskonto der Firma abgebucht. In einigen Fällen kommt es zu Steuervorauszahlungen. Sie ergeben sich aus den Steuererklärungen des Vorjahres und werden kurz nach der Erstellung des Jahresabschlusses vom Finanzamt eingezogen. Der dazugehörige Betrag ergibt sich aus dem aktuellen Steuerbescheid. Gegebenenfalls vereinbart der Steuerberater eine monatliche Teilzahlung, um die Liquidität seines Mandanten im laufenden Geschäftsbetrieb zu schonen.
Sobald der aktuelle Steuerbescheid vom Finanzamt eingetroffen ist, wird er vom Steuerberater anhand der abgegebenen Steuererklärung geprüft. Handelt es sich um eine Abweichung zuungunsten des Unternehmens, legt der Bevollmächtigte einen Widerspruch ein. Dieser muss innerhalb einer behördlich festgelegten Frist erfolgen, da ansonsten der Bescheid Rechtskraft erlangt und nur noch unter bestimmten Bedingungen angefochten werden kann.
Die Steuererklärung ist mithilfe von beispielsweise der Voss Schnitger Steenken Bünger & Partner Steuerberater-Rechtsanwalt-vereidigter Buchprüfer-Wirtschaftsprüfer PartG mbB auf jeden Fall korrekt auszufüllen. Werden steuerrechtlich relevante Tatsachen verschwiegen oder falsch angegeben, kann es sich um eine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung handeln, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird und harte Strafen nach sich ziehen kann.


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